Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Durchführung von Schweißarbeiten, Schlosser- und Montagearbeiten im Metallbereich sowie die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung im Sinne der Bestimmungen des AÜG und alle sonstigen Geschäfte, die hiermit in Zusammenhang stehen oder gebracht werden können. Gegenstand ist ferner der Handel, einschließlich des Im- und Exports mit Waren aller Art, insbesondere Stahl- und Metallprodukten sowie Stahlkonstruktionen und Rohre, soweit hierzu keine Genehmigung erforderlich ist. Gegenstand ist auch die Wirtschaftsberatung von in- und ausländischen Unternehmen und die Ausführung administrativer Tätigkeiten und Serviceleistungen für diese Unternehmen, soweit diese Tätigkeiten gesetzlich zulässig sind und keiner gesonderten Genehmigung bedürfen.