Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einzelnen Geschäftsführern kann durch Beschluss der Gesellschafterversammlung auch dann Alleinvertretungsbefugnis eingeräumt werden, wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind. Für Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und der LIPINSKI SYSTEMHAUS GmbH & Co. KG sowie für Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und der UC Systemhaus GmbH & Co. KG sind die Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit; für sonstige Rechtsgeschäfte kann einzelnen Geschäftsführern Befreiung von den Beschränkungen des § 181 Bürgerliches Gesetzbuch durch Beschluss der Gesellschafterversammlung erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Handelsgesellschaften sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei diesen, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der LIPINSKI SYSTEMHAUS GmbH & Co. KG in Köln und an der UC Systemhaus GmbH & Co. KG in Düsseldorf.