Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinschaftlich mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die entgeltliche Erbringung von Dienstleistungen auf dem Gebiet der Media. Hierzu gehören die Beratung von Unternehmen, die Bearbeitung sowie die Durchführung von Aufträgen dieser Unternehmen auf dem Gebiet der Marktforschung, der Marktanalyse, der Webanalyse, der Kommunikation, der Mediaforschung, der Kreation, der Mediaplanung, der Vermittlung von Werbeaufträgen und Public Relations-Aufträgen an Medien aller Art, sowie die Vornahme von damit im Zusammenhang stehenden Geschäften. Hierzu gehört auch die Aus- und Weiterbildung von Personen auf diesem Gebiet.