Handelsregister B des Amtsgerichts Düsseldorf
Abdruck
Nummer der Firma:
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HRB 70653
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
HiRN Herminghaus IT-
Beratungsgesellschaft für Redaktion und
Nutzbarkeitsoptimierung mbH
b)
Düsseldorf
Geschäftsanschrift:
Uedesheimer Straße 31, 40221 Düsseldorf
c)
IT-Projektberatung, -durchführung und -
management insbesondere in den
Bereichen Entwicklung, Inhaltsgestaltung
und Nutzbarkeit (Usability)
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinschaftlich mit einem
Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren
Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt
werden, die Gesellschaft stets einzeln zu
vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
b)
Geschäftsführer:
Herminghaus, David, Berlin, *XX.XX.1973
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 29.05.2013
a)
18.07.2013
Dr. Poncelet
2
a)
HiRN GmbH
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 22.05.2014 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. (1) und
damit der Firma beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 25.07.2014 hat eine
weitere Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. (1)
und damit der Firma beschlossen.
a)
11.08.2014
Pollmächer
Abruf vom 04.03.2024