Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinschaftlich mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Hilfestellung für ausländische Patienten bei der Organisation von medizinischer Behandlung in Deutschland, - Begleitung von ausländischen Patienten während einer medizinischen Behandlung in Deutschland, - Übersetzungsdienste während einer medizinischen Behandlung, - fachliche Beratung durch approbierte Ärzte bei medizinischen Fragen, - Förderung wissenschaftlicher Projekte, - Organisation von internationalem wissenschaftlichen Austausch, - Hilfestellung bei der Organisation von fachlichen Fortbildungen für Ärzte.