Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Die umfassende Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Planung, Entwicklung und Begleitung von facilitären und infrastrukturellen Maßnahmen und Projekten, insbesonere in den Bereichen Energie, Umwelt, Verkehr, Telekommunikation, Immobilien und Facilities.