Handelsregister B des Amtsgerichts Düsseldorf
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Nummer der Firma:
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HRB 69737
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Schwan Pempelfort GmbH
b)
Düsseldorf
Geschäftsanschrift:
Liebigstraße 18, 40479 Düsseldorf
c)
Die Planung, Gestaltung und Einrichtung
sowie der Betrieb von Gaststätten aller Art,
der Erwerb solcher Gaststätten
einschließlich aller im weitesten Sinne
damit verbundenen Geschäfte,
insbesondere das Handeln mit Waren des
gastronomischen Bedarfs.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer zusammen mit einem
Prokuristen vertreten. Einzelnen
Geschäftsführern kann durch Beschluss der
Gesellschafter alleinige Vertretungsbefugnis und
Befreiung von den Beschränkungen des § 181
BGB erteilt werden.
b)
Geschäftsführer:
Rapp-Schwan, Kerstin, Düsseldorf, *XX.XX.1974
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 25.01.2013
a)
04.03.2013
Haueiß
2
b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Rapp-Schwan, Kerstin, Düsseldorf, *XX.XX.1974
Bestellt als
Geschäftsführer:
Rapp, Martin Dieter Maria, Düsseldorf,
*XX.XX.1964
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
02.11.2022
Kronz
Abruf vom 05.03.2024