Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Die Forschung und Entwicklung, Herstellung, Vertrieb, Handel sowie Im- und Export von rezeptpflichtigen und nicht rezeptpflichtigen pharmazeutischen Produkten, medizinischen Geräten, Kosmetika und verwandten Produkten, Nahrungsergänzungsmitteln und Reformkost sowie sonstigen Produkten und Instrumenten für die ärztliche Behandlung.