Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Unternehmensberatung, insbesondere die Beratung von Unternehmen bei der Vorbereitung, Durchführung und Vermittlung von Unternehmenskäufen, beim Ankauf anderer Vermögenswerte und bei sonstigen Transaktionen, das Einwerben und die Bereitstellung von Kapital für die Beteiligung an Vorhaben und Unternehmen sowie die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere die Übernahme und das Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen gleich welcher Rechtsform. Ausgenommen sind Geschäfte, die nach § 34c GewO einer Erlaubnispflicht unterliegen.