Ist nur ein Director bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Directors bestellt, so vertreten diese die Gesellschaft gemeinsam. Die Gesellschafterversammlung kann, auch wenn mehrere Directors bestellt sind, durch Beschluss jeden von ihnen zur Einzelvertretung ermächtigen.
Gegenstand
Gegenstand der Zweigniederlassung: Autohandel, Import und Export, Vermittlung und Vermietung, Abschleppdienst, Ersatzteile.