Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
der Bau, der Erwerb, der Betrieb und die Veräußerung von Fotovoltaik-Parks und der Verkauf von Strom in Ländern der Europäischen Union, insbesondere Deutschland und Griechenland sowie jede weitere Aktivität zu Energieerzeugung, sowie der Handel mit Energieerzeugungsprodukten