Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Einzelnen Geschäftsführern kann durch Beschluss der Gesellschafter alleinige Vertretungsbefugnis und Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Gegenstand
Der Handel, Kauf und Verkauf sowie Vertretung und Kommission von Waren aller Art, insbesondere Rohmaterialien für Industrie, Maschinen und Industriebedarf sowie Dienstleistungen im Bereich Wirtschaft und Investitionen sowie Investitionen in Hoch- und Tiefbau, ferner die Übernahme und Übergabe von neuen Technologien im Bauwesen sowohl Hoch- als auch Tiefbau und Durchführung von Objektgesamtausführungen jeder Art.