Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die effiziente Erzeugung und Abgabe von Nutzungsenergien aus fossilen und erneuerbaren Energien durch alternative Antriebs- und Energiegewinnungstechniken, die Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von alternativen Energiegewinnungsanlagen und Energieabgabesystemen, insbesondere auch im dezentralen Bereich, die Forschung, Entwicklung und Herstellung und dem Vertrieb sowie die Übernahme und Vergabe von Lizenzen für diese Zwecke.