Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch diese gemeinschaftlich vertreten. Jedem Geschäftsführer kann Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Die Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet Technischer Textilien, Herstellung von Garnen und Zwirnen aus verschiedenen Rohstoffen, Verarbeitung und der Vertrieb von speziellen, elektrisch leitfähigen und wärmeproduzierenden Textilien Flächengebilden, Export und Import von Technischen Textilien, Fäden, Garnen, Zwirnen, Bändern, Geweben und Textilzubehör.