Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Geschäftsführer kann Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens sind alle Beratungs- und Planungsleistungen als Sachverständige und Gutachter, insbesondere aber nicht nur Tätigkeiten als staatlich anerkannte Sachverständige im Bauwesen oder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, soweit dies gesetzliche Vorschriften oder Verordnungen zum Beispiel bezüglich der Prüfung nicht einschränken.