Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinschaftlich mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Entwicklung von webbasierten Geschäftsmodellen; Sammeln und Vermarkten von online-Daten; Information, Beratung und Bereitstellung von online-Dienstleistungen; Bereitstellen von Informationen und digitalen Daten im Internet; Zusammenführung von Käufern und Verkäufern von Waren und Dienstleistungen; Marktforschung; Analyse und Abfrage von Daten und Informationen; Leistungen in Bezug auf die Entwicklung von Websites