Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Die Planung, die Entwicklung, das Konzipieren sowie der Betrieb von Fitnessstudios mit allen Nebengeschäften, der Verkauf von alkoholfreien Getränken und Nahrungsergänzungsmitteln. Ferner der Handel mit Waren aller Art, Einzelhandel und Großhandel, insbesondere mit Fitnessgeräten und Sportbekleidung.