Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Geschäftsführer kann Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens der Gesellschaft, insbesondere die Verwaltung von Kapitalvermögen und Wertpapieren, der Erwerb und das Halten von Beteiligungen, die Finanzierung sowie die Verwaltung, Vermietung und Verpachtung von Immobilien und deren An- und Verkauf für eigene Rechnung. Darüber hinaus erbringt die Gesellschaft auf den obigen Gebieten der Vermögensverwaltung Beratungs- und sonstigen Dienstleistungen auch gegenüber Dritten, soweit diese nicht genehmigungspflichtig sind.