Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Der Erwerb, der Verkauf, die Verwaltung nebst Vermietung und Verpachtung sowie die Vermarktung und Bewirtschaftung von Immobilien im In- und Ausland sowie die Übernahme von Bauvorhaben auf eigene und fremde Rechnung im Sinne des § 34 c Gewerbeordnung sowie die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Immobilien wie insbesondere die Marktforschung und die Beratung von Investoren.