Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer. Für Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und der Droege Holding GmbH & Co. KG ist der Geschätsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Im Übrigen kann der Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB durch Beschluss der Gesellschafterversammlung befreit werden.