Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Die Management Beratung mit Schwerpunkt auf Asientransaktionen (Supply Chain Optimierung, Distributionsaufbau, M & A-Beratung, Handelsgeschäfte, insbesondere Handel mit Non food Artikeln für den Retail und industriellen Komponenten für die fertigende Industrie).