Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Geschäftsführer kann Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Die Erbringung von Dienstleistungen in Form von Personalberatung sowie Suche, Beurteilung und Vermittlung von Personal in allen Bereichen, insbesondere für Management- und Führungsebenen sowie Aufsichtsrats- und Beiratspositionen im In- und Ausland. Das Unternehmen ist außerdem in der Beratung bei der Karriereplanung aktiv.