Die Gesellschaft wird, wenn nur ein Geschäftsführer bestellt ist, durch diesen vertreten. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird sie durch je zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten, sofern die Generalversammlung nicht einzelnen oder allen Geschäftsführern Einzelvertretungsmacht einräumt.
Gegenstand der Zweigniederlassung: Die Ausübung der Handelsvertretung für die vom Stammhaus vorgegebenen Produkte durch eigene Angestellte oder selbständige Handelsvertreter auf dem deutschen Markt einschließlich des Betriebs von Showrooms sowie der Betrieb von Einzelhandelsgeschäften in Deutschland nach den Vorgaben des Stammhauses.