Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Geschäftsführer kann Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Der Geschäftsführer mit der Befugnis, die Gesellschaft stets allein zu vertreten, ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Das Betreiben von Fitnessstudios, der Handel mit Sportartikeln jeglicher Art, der Handel mit Nahrungsergänzungsmitteln und anderen Artikeln des täglichen Lebens, soweit keine besondere Genehmigung erforderlich ist.