Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Das Halten und Verwalten von Grundstücken, die Vermittlung von Immobilien und Immobilienfinanzierungen, die Erbringung immobilienwirtschaftlicher Dienstleistungen. Nach KWG erlaubnispflichtige Geschäfte werden nicht getätigt.