Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinschaftlich mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Gegenstand
Aktivitäten im Bereich von Klavierprodukten aller Art, insbesondere der Vertrieb solcher Produkte und damit im Zusammenhang stehende technische Leistungen, Dienstleistungen, Schulungen und Unternehmensberatungen.