Bei der Gesellschaft werden mehr als drei Vorstandsmitglieder bestellt. Jedes Vorstandsmitglied vertritt die Gesellschaft einzeln. Die Vertretung kann abweichend geregelt werden, insbesondere können einzelne Vorstandsmitglieder von der Vertretung ausgeschlossen werden.
Einzelprokura beschränkt auf die Zweigniederlassung mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen, und mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken:
Gegenstand
Gegenstand der Zweigniederlassung: Verkauf der Produkte der Nihon Shokken Holdings Co. Ltd. auf dem europäischen Markt. Hierbei handelt es sich insbesondere um Würzmittel und zu verarbeitende Lebensmittel.