Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Geschäftsführer kann Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Die Vertriebs- und Vermarktungsunterstützung für technische Produkte, insbesondere auf dem Gebiet der Gasmesstechnologie und damit im Zusammenhang stehende Tätigkeiten (z.B. Beratungsleistungen).