Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Geschäftsführer kann Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Die Produktion von und der Handel (einschließlich Import und Export) mit Waren, Verbrauchs- und Konsumgütern verschiedener Art, die ohne Beschränkungen gewerblich handelbar sind, insbesondere Chemieprodukten, Rohstoffen jeder Art, bei letzteren insbesondere Erzen und Mineralölfolgeprodukten, sowie Lebensmitteln.