Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Geschäftsführer kann Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Der An- und Verkauf, Handel und Vertrieb, Import und Export von Kupfer- und Kupferlegierungen, Aluminium, Nickel- und Sonderlegierungen in den verschiedensten Lieferformen und aller weiteren mit dem Industriebedarf in Beziehung stehender Produkte.