Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln und ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Gegenstand
Handel mit Halbleitern, technische Dienstleistungen im Zusammenhang mit Halbleitern, wie unter anderem Einbau, Reparaturen und Garantieleistungen, sowie artverwandte Tätigkeiten.