Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Geschäftsführer kann Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Der Betrieb eines Getränkemarktes, der Im- und Export von und der Groß- und Einzelhandel mit Waren aller Art, insbesondere mit Getränken, Geräten, Zubehör und Zutaten für Getränke.