Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Geschäftsführer kann Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
die Produktion, die Verarbeitung, der Vertrieb und die Vermarktung von Produkten und Einzelteilen von Maschinen für Industrie und Handel, sowie ihrer Ersatzteile; die Erbringung von technischen Dienstleistungen und Beratung bezüglich der oben genannten Aktivitäten.