Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Gegenstand
Installation und Heizungsbau. Dies umfasst insbesondere auch: - 24 Std. Notdienst bei Heizungsausfall, Abflussverstopfungen etc. - Kleinreparaturen an z.B. Wasserleitungen und Heizkesseln etc. - Durchführung der Wartung von Gas- und Ölheizungen - Erstellung von Heizungssystemen - Neuanlage, Renovierung und Erstellung von Bädern - Beratung und Umsetzung von alternativen Energien, wie Solaranlagen, Regenwassernutzanlagen und Pellets-Heizkesseln