Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Ist ausschließlich und unmittelbar die Verfolgung gemeinnütziger Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Kunst und Kultur, im Besonderen die der Musik und der bildenden Kunst und die Förderung von kulturellen Einrichtungen sowie von kulturellen Veranstaftungen, wie Konzerte und Kunstausstellungen. Zur weiteren Förderung gehören auch die Förderung der Pflege und Erhaltung von Kulturwerten und die Förderung von Nachwuchsmusikern und pädagogischen Konzertprogrammen und deren Pädagogen.