Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft allein oder gemeinsam mit einem Prokuristen zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem Prokuristen mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem Prokuristen mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
Die Erbringung von Beratungsdienstleistungen, insbesondere für die Unternehmensführung, Unternehmensstrategie und - organisation, der Erwerb, die Verwaltung und der Verkauf von Gesellschaften sowie allen Geschäften, die hiermit in direktem oder indirektem Zusammenhang stehen, soweit eine behördliche Genehmigung zur Vornahme der Tätigkeiten nicht erförderlich ist.