Die Gesellschaft hat zwei oder mehr Geschäftsführer. Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Gegenstand
Der Erwerb von Grundstücken, deren Bebauung durch Dritte, die Vermietung von eigenen Gebäuden und Anlagen und deren Verwaltung sowie die Durchführung aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte und Maßnahmen einschließlich der Durchführung der Projektentwicklung. Vorgenannte Tätigkeiten beziehen sich insbesondere auf den derzeit im Grundbuch des Amtsgerichts Düssldorf von Derendorf Blatt 6844 bzw. Blatt 21358 verzeichneten Grundbesitz in Düsseldorf Flurstücke 166, 208 und 210.