Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Die Geschäftsführer sind für alle Rechtsgeschäfte mit der eda.c GmbH & Co. KG von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Das Halten und Verwalten von eigenem Vermögen und die Beteiligung an anderen Gesellschaften sowie die Übernahme von deren Geschäftsführung, insbesondere an der eda.c GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Düssseldorf i.G.