Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Vorstandsmitgliedern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jedem Vorstandsmitglied kann gestattet werden, Rechtsgeschäfte mit sich als Vertreter Dritter vorzunehmen.
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
Der Erwerb und die Veräußerung von Beteiligungen in beliebiger Form an anderen inländischen oder ausländischen Gesellschaften und in der Verwaltung sowie der Nutzung dieser Beteiligungen.