Handelsregister B des Amtsgerichts Düsseldorf
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Nummer der Firma:
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HRB 64997
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Schmittmann-Vermögensverwaltungs
GmbH
b)
Ratingen
Geschäftsanschrift:
Mauerweg 4, 40882 Ratingen
c)
Die Übernahme der Geschäftsführung und
Vertretung sowie Beteiligung an
Gesellschaften jeder Art, insbesondere die
Übernahme der Rechtsstellung des
persönlich haftenden Gesellschafters an
der am heutigen Tage noch zu gründenden
Kommanditgesellschaft unter der Firma
Schmittmann Grundstücksverwaltungs
GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Wülfrath.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein und ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die
Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit
einem Prokuristen vertreten. Jedem
Geschäftsführer kann Einzelvertretungsbefugnis
und/oder Befreiung von den Beschränkungen
des § 181 BGB erteilt werden.
b)
Geschäftsführer:
Schmittmann, Maritta, Wülfrath, *XX.XX.1948
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 14.03.2006
Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2010 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 und mit ihr
die Sitzverlegung von Wülfrath (bisher Amtsgericht Wuppertal,
HRB 19782) nach Ratingen beschlossen.
a)
03.02.2011
Dr. Glomb
Abruf vom 03.03.2024