Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere auch durch die Übernahme der Stellung der persönlich haftenden Gesellschafterin in Personengesellschaften.