Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Der Handel mit Immobilien, die Vermittlung von Abschlüssen und der Nachweis der Vermittlung beziehungsweise der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über bebaute und unbebaute Grundstücke, grundstücksgleichen Rechten, Wohnräumen und gewerblichen Räumen, der Erwerb, die Verwaltung und die Vermietung von Immobilien und die Tätigkeit als Baubetreuer und Bauträger.