Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Gegenstand
Die Belieferung und Entsorgung von Kraftwerken aller Art, die Übernahme des gesamten Stoffstrommanagements, die Entsorgung und Verwertung der bei der Verbrennung anfallenden Reststoffe sowie die Realisierung und Durchführung von Entsorgungsgeschäften und Projekten im Abfall- und Reststoffbereich.