Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Lehre der chinesischen Kultur sowie der Kommunikation und Lehre zwischen China und Europa, die Durchführung interkulturellen Trainings, Organisation und Durchführung interkultureller Veranstaltungen, der Betrieb eines Übersetzungsbüros und Beratung bei der Ansiedlung chinesischer Unternehmen in Deutschland. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt.