Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Einzelnen Geschäftsführern kann durch Beschluss der Gesellschafter alleinige Vertretungsbefugnis und Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
der Erwerb und die Auswertung von Rechten, insbesondere Urheberrechte für Werke in der Tonkunst und der Literatur deutschen sowie ausländischen Ursprungs; der Druck und Vertrieb von Werken in der Tonkunst und der Literatur; die Übertragung von Rechten an solchen Werken; der Erwerb und die Auswertung von urheberrechtlich geschützten Leistungsschutzrechten und sämtliche damit in Zusammenhang stehende Geschäfte