Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Geschäftsführer kann Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Die Geschäftsführer sind für Rechtsgeschäfte mit Kommanditgesellschaften, an denen die Gesellschaft als persönlich haftende Gesellschafterin beteiligt ist, von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.