Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Herstellung, der Vertrieb, die Verbreitung und Vermittlung von Verlagserzeugnissen aller Art, insbesondere von klassischen Printmedien und elektronischen Medienträgern sowie von Modellen und die Entwicklung und der Vertrieb von Software. Unter Verbreitung und Vertrieb fällt auch eine Verbreitung und der Vertrieb von Verlagserzeugnissen über das Internet. Verlagserzeugnis umfasst auch das Schalten und Vermitteln von Anzeigen sowie die Abonnementverwaltung und -betreuung.