Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Geschäftsführer kann Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Gegenstand
Die Produktion und der Handel (Online- und Direkthandel) von und mit Nahrungsmitteln, insbesondere von Fischprodukten, der Ladenbau sowie Dienstleistungs-, Beratungs-, Schulungs- und Vermittlungstätigkeiten im Bereich der Nahrungsmittelindustrie.