Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein. Durch Gesellschafterbeschluss kann allen oder einzelnen Geschäftsführern Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Der Groß- und Einzelhandel mit Kfz-Ersatzteilen und Zubehör, der An- und Verkauf von Kraftfahrzeugen sowie die Beteiligung oder Übernahme von Betrieben dieser Branche.