Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Einzelnen Geschäftsführern kann durch Beschluss der Gesellschafter alleinige Vertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (010)
Gegenstand
Die Wahrnehmung der Berufsaufgaben nach § 1 des Baukammergesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 16. September 2004 (SGV.NRW Gliederungsnummer 2331) in seiner jeweils gültigen Fassung (im folgenden BauKaG NRW), insbesondere also die gestaltende, technische, wirtschaftliche, ökologische und soziale Planung von Bauwerken einschließlich der Erbringung von Planungsleistungen und Projektsteuerleistungen im Bereich der Architektur, die Tätigkeit als Generalplaner, die Projektentwicklung sowie alle ähnlichen Geschäfte jeweils im In- und Ausland.